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Dolmetschen ist die Form der mündlichen Sprachübertragung aus der Quell- in die Zielsprache und umgekehrt. Das Dolmetschen bedient sich verschiedener Techniken, wie Simultan-, Konsekutiv-, Relais-, Flüsterdolmetschen- und Konferenzdolmetschen. Insbesondere das Konsekutivdolmetschen verlangt zudem die Beherrschung von Notizentechniken, um den Vortrag abschnittsweise für die anschließende, zeitversetzte Verdolmetschung in die Zielsprache festzuhalten. Als Übersetzen bezeichnet man die schriftliche Form der Sprachübertragung aus der Quell- in die Zielsprache und umgekehrt. Diese sollte immer durch einen Muttersprachler vorgenommen werden, um dem Sprachusus der Zielsprache (idiomatische Wendungen, sprachliche Bilder, Lexik, Satzbau, etc.) gerecht zu werden. Grundsätzlich wird die Vergütung für Übersetzungs- (§ 11 JVEG) und Dolmetschleistungen (§ 8 JVEG) nach dem sog. Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz JVEG ("Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten") vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt geändert durch Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449). Im JVEG unterliegen Leistungen von Dolmetschern und Übersetzern der Honorargruppe 2. Unabhängig davon kann der Preis in vielen bestimmten Fällen auch individuell vereinbart werden. Sprechen Sie mich bitte an!
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